Ihr Einstieg ins Thema Heizen. Mit unserem Service.

Zuverlässige Förderung. Für Ihr Projekt.

Wer seine Heizung modernisiert oder sich eine neue anschafft, wird in vielen Ländern finanziell unterstützt. Erfahren Sie, mit welcher Förderung Sie rechnen können. Vor allem das derzeitige Förderprogramm des Bundes (über die KfW) – bezuschusst die Modernisierung im Bestand. Schöpfen Sie Ihr Förderungspotenzial aus: Lassen Sie sich von Ihrem Heizungsfachbetrieb individuell beraten.

Ihr Vorhaben. Unsere Unterstützung.

Egal, ob bei der Modernisierung oder der Neuanschaffung Ihrer Heizanlage – wir unterstützen Ihren Heizungsfachbetrieb bei der Auswahl der idealen Lösung und bieten für alle Bedürfnisse die richtigen Produkte und Systeme.

WEM-Portal. Ihr Fernzugriff.

Mit dem WEM-Portal können Sie, wenn Ihr Heizsystem an das Internet angebunden ist, via Web-Browser oder auch Smartphone-App auf Daten zugreifen, Warnmeldungen erhalten und z. B. die Betriebsart ändern.
 
Direkter Zugriff auf das WEM-Portal.

Die erste Schritte haben wir Ihnen in einer Anleitung (PDF) zusammengefasst. Zudem haben wir einen kurzen Film zu Installation erstellt.

Ganz einfach Energie sparen. Mit wenigen Tipps.

Raumtemperatur anpassen

Heizen ja. Aber nicht mehr als nötig. 1 °C weniger Raumtemperatur spart bis zu 6 % Energie- und Heizkosten.

Richtig lüften

Einer der klassischen Energiespartipps rund ums Heizen. Wichtig: Lüften Sie bei geschlossenem Thermostat.

Modernisierung

Heizkosten immer noch zu hoch? Ein modernes Brennwertgerät spart im Vergleich bis zu 30 % der Energiekosten für Heizung und Warmwasser.

Informationsmaterial. Kostenlos downloaden oder bestellen.

Sie benötigen Informationen zu den effizienten Heiz- und Solarsystemen sowie Wärmepumpen von Weishaupt oder unseren Services? Wählen Sie ein Produkt aus und laden Sie sich Informationsmaterial kostenlos herunter oder bestellen Sie die Unterlagen zu sich nachhause.

Ihre Fragen.Unsere Antworten zum Service.

Wie oft muss die Heizungsanlage gewartet werden?

Laut des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gehört die regelmäßige und sachgerechte Inspektion, Bedienung und Wartung einer Heizungsanlage zu den Pflichten des jeweiligen Betreibers. Die Bedienung, Wartung und Inspektion einer Heizungsanlage kann jedoch nicht vom Betreiber selbst durchgeführt werden, sondern fällt in den Aufgabenbereich eines Heizungsfachbetriebes. Diesen Umstand können Eigentümer zusätzlich in einem Wartungsvertrag festhalten. Dieser beinhaltet in der Regel eine jährliche Kontrolle der Heizungsanlage inklusive aller notwendigen Maßnahmen wie etwa Reinigung oder Reparatur.

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